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  • Unsere Leistungen im Einzelnen

    Haus

    Besonderes Know-how haben wir im Bereich der Holzrahmenbauweise vorzuweisen. Durch die langjährige Zusammenarbeit mit einem renommierten Hersteller erwarben wir ausgeprägte Kenntnisse bei der Planung, Statik und Bauphysik.

    Selbstverständlich planen und berechnen wir alle Arten von Holzkonstruktionen, Stahlbeton und Mauerwerksbauten.

  • Planung / Bauantrag

    Planung bedeutet Ihre Visionen sichtbar zu machen.

    Wir gehen auf jeden Bauherrn individuell ein, unabhängig von der Objektgröße. Eine Erstberatung ist stets kostenlos und unverbindlich.
    Im Laufe unserer jahrelangen Erfahrung haben wir schon viele Grundrisse entwickelt, die eine Menge Freiraum und Entfaltungsmöglichkeit für die Bewohner ermöglichen.

    Wir plane für Sie und erstellen den Bauantrag für:

    • Ein- und Mehrfamilienhäuser
    • Reihenhäuser
    • Anbauten, Aufstockungen und Ausbauten
    • Gewerbebauten

    Eine gründliche Planung ergibt eine wirtschaftliche Statik und erspart dem Bauherrn erhebliche Kosten.

    Die Planung geht von der Beratung über den Vorentwurf bis hin zur Genehmigungsplanung. Wir übernehmen auch weitere Leistungen der Bauplanung.

  • Altbausanierung / Fachwerksanierung / Ökologisches Bauen / Lehmbau

    Ist Ihre Immobilie Fit für die Zukunft? Oder entspricht Ihre Immobilie nicht mehr Ihren Vorstellungen?
    Es gibt drei Gründe über eine Sanierung seines Wohnhauses nachzudenken:

    1. Es sind sichtbare Schäden vorhanden (meist Feuchtigkeit und Schimmel).
    2. Die Wohnbehaglichkeit ist nicht mehr vorhanden.
    3. Die Energiekosten sind überdurchschnittlich hoch.

    Bevor Sie einzelne Bauteile auswechseln, sollten Sie sich über den Nutzen der Maßnahme Gedanken machen. Denn sinnvoll kombiniert und fachgerecht aufeinander abgestimmte Maßnahmen erhöhen das Potenzial für die Einsparung von Energiekosten.

    Wir unterstütze Sie mit fundiert geplanten Maßnahmen. Die Probleme sollen schließlich dauerhaft und sinnvoll eingedämmt werden.

  • Baustatik / Tragwerksplanung

    Die Statik ist die Lehre vom Gleichgewicht der Kräfte an ruhenden Körpern.

    Die Tragwerksplanung ist die Planung des Tragwerkes unter Zuhilfenahme der in der Statik entwickelten Verfahren.

    Was macht ein Tragwerksplaner (Statiker)?

    Die meiste Zeit verbringen wir mit der Vermeidung von statischen Berechnungen. Dies ist kein Widerspruch, denn der Statiker kennt als einziger die wichtige Beziehung zwischen aufwendigen Konstruktionen und teurem Bauen.

      Durch Vergleichsrechnungen und gewissenhaften Überprüfungen von Alternativen,
      optimieren wir das Tragwerk.

    Optimiert in Bezug auf

      Standsicherheit      d. h. es darf nicht zusammenbrechen.
      Gebrauchsfähigkeit d. h. es darf sich nicht mehr verformen als notwenig.
      Wirtschaftlichkeit    d. h. es darf nicht mehr kosten als notwendig.

    Das ist das, was Sie von uns erwarten können, nicht mehr und nicht weniger.

  • Energie - Check

    “Haus sanieren - profitieren” ist eine unabhängige, bundesweite Informationsinitiative der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU).

    Mehrwert statt Mehrkosten - Auch für Ihr Haus

    • Energiekosten senken
    • Wertsteigern
    • Klima schützen
    • Wohnkomfort verbessern

    Über eine energetische Sanierung Ihres Hauses nachzudenken lohnt sich!
    Besonders dann, wenn Ihre Immobilie nicht mehr die jüngste ist. Wurde Ihr Haus vor 1984 gebaut, spielten auch bei Ihnen etwa Solaranlagen, besondere Wärmedämmung oder gut isolierte Fenster noch keine große Rolle in der Bauplanung. Das Resultat: Sie verbrauchen wahrscheinlich viel mehr Energie zum Heizen als nötig

    Von uns erhalten Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Energie-Check

  • Energieberatung

    Machen Sie endlich Schluss mit ständig höheren Rechnungen für Heizung und Warmwasser. Sie gewinnen dadurch gleich dreifach:

    1. Sie senken Ihren Energieverbrauch und machen sich damit unabhängiger von den künftigen Preisentwicklungen für Gas, Öl und Strom.
    2. Ein geringer Energiebedarf ist eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie.
    3. Sie erhalten einen hohen Wohnkomfort

    Eine Energieberatung und insbesondere eine Beantragung von öffentlichen Fördermitteln, setzt eine Bedarfsberechnung voraus. Dies bedingt somit auch einen Bedarfsausweis.

    Eine von uns durchgeführte Energieberatung umfasst folgende Punkte:

      Bestandsaufnahme vor Ort
      Bestimmung der Bauteile des Hauses
      der Heizungsanlage
      Fenster und Türen
      Berechnung der tatsächlichen Gebäudehülle
      Erarbeitung von vier Varianten zur energetischen Sanierung
      Kostenschätzung für Maßnahme

    Denn sinnvoll kombinierte und fachgerecht aufeinander abgestimmte Maßnahmen erhöhen das Potenzial für die Einsparung von Energiekosten.

  • Energieausweis

    Der Verbraucher hat die Qual der Wahl:
    Verbrauchsenergieausweis oder Bedarfsenergieausweis

    Wo liegt der Unterschied?
    Der Verbrauchsenergieausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes in den letzten 3 Jahren. Da dieser stark abhängig vom Nutzerverhalten ist, kann hiermit in der Regel keine zuverlässige Aussage über den energetischen Zustand des Gebäudes gegeben werden.

    Der Bedarfsenergieausweis basiert auf eine energetische Beurteilung des Gebäudes anhand einer Berechnung nach der Energieeinsparverordung (EnEV). Hiermit ist eine zuverlässige Beurteilung des energetischen Zustandes des Gebäudes möglich und bildet die Grundlage für Sanierungsmaßnahmen.

    Wer sich dafür entscheidet, die Chance zu nutzen um einen detaillierten Einblick in den Zustand seines Gebäudes zu erhalten, sollte sich ausschließlich für den Bedarfsenergieausweis entscheiden.

    Gemeinsam mit einer fundierten Beratung wird dieser von uns angeboten.

    Investieren Sie in die Zukunft, Ihre Energiekosten werden es Ihnen danken.

  • Interessantes

    Ab wann sind Energieausweise verpflichtend?

    Der Energieausweis für Neubauten sowie für Modernisierungen ist ab 01. Oktober 2007 Pflicht bei neuen Bauanträgen.

    Der Energieausweis für Bestandsgebäude samt möglicher Empfehlungen für Modernisierung bei Verkauf oder Neuvermietung ist verpflichtend für:

      Wohnbestand erbaut bis 31. Dezember 1965 ab 01. Juli 2008
      Wohnbestand erbaut ab 01. Januar 1966 ab 01. Januar 2009

    Es ist davon auszugehen, dass die Anforderungen des Gesetzgebers weiter angehoben werden. In ca. 3 Jahren werden, so aus Regierungskreisen verlautet, die Anforderungen der EnEV um ca. 30 % angehoben. Insoweit sind auch in Deutschland mittelfristig weitere Änderungen im Energieeinsparrecht zu erwarten.